Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen
Limbacher Straße 56
09113 Chemnitz

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Bauantrag

Der Antrag auf Baugenehmigung (§ 68 SächsBO) ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  1. Antragsvordruck
  2. Amtlicher Lageplan Maßstab 1:500
  3. Freiflächenplan Maßstab 1:200
  4. Baubeschreibung
  5. Berechnungen und Nachweise der
    • GRZ (Grundflächenzahl)
    • GFZ (Geschossflächenzahl)
    • Zahl der Vollgeschosse
  6. Anzahl der notwendigen Einstellplätze
  7. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  8. Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)

Prüfen Sie vor Abgabe die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Bedenken Sie bitte, dass Änderungen während der Bauphase erneut genehmigt werden müssen. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern auch der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und verkürzen somit die Dauer der Prüfung.

Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Bauantrag

© Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Dr.-Ing Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz

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