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Der Antrag auf Baugenehmigung (§ 68 SächsBO) ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Prüfen Sie vor Abgabe die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Bedenken Sie bitte, dass Änderungen während der Bauphase erneut genehmigt werden müssen. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern auch der Bauaufsichtsbehörde die Prüfung und verkürzen somit die Dauer der Prüfung.
© Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz
Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Bauantrag
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