Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen
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Rissschäden im Mauerwerk

1. Hinnehmbare Mauerwerksrisse

Risse bis zu 0,3 mm Breite sind in Mauerwerk nicht in jedem Falle vermeidbar, so dass im Einzelfall zu entscheiden ist, ob es sich um einen Bauplaungs- oder Bauausführungsmangel handelt. Mittlere Rissbreiten von 0,3 bis 1,0 mm Breite lassen sich in vielen Fällen durch fachgerechte Planung und Ausführung vermeiden und sind in der Regel als Mangel festzustellen. Grobe Risse über 1,0 mm Breite sind im Mauerwerksbau in der Regel vermeidbar und damit in den meisten Fällen als Mangel zu bezeichnen.

Das heist nicht, dass Risse bis zu 0,3 mm Breite generell keine Mängel sind oder auf Mängel rückführbar wären. Im Streitfall ist das am Einzelfall zu beurteilen.

2. Sanierung von Mauerwerksrissen

Schaden verursachende Mauerwerksrisse sind zu sanieren. Der Sanierungsmaßnahme liegt immer die Analyse der Ursache zugrunde. Die Art der Sanierung ist begründet durch Rissursache und Sanierungserfordernis. Sanierungsmethoden und Baustoffe erfordern in Folge ihrer raschen Entwicklung ein hohes Maß an Fachkenntnis für die Ausführenden.

In folgender Datei Risse sanieren gibt beispielsweise die Firma Sakret umfangreiche Informationen zu Sanierungsmethoden und Baustoffen.

Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Risssch%C3%A4den_im_Mauerwerk

© Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Dr.-Ing Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz

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