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Optische Mängel sind erfahrungsgemäß ein häufiger Streitpunkt bei Schäden an Gebäuden. Die Hauptfrage dabei ist die Erfüllung der Forderung für eine Mangelbeseitigung oder die Anerkennung einer Minderung. Diese Problemfälle werden immer als Einzelfall geklärt.
Ablaufspuren an Putzfassaden entstehen aus konstruktiven Fehlern zum Beispiel vorspringende Ecken/Kanten oder Mängel an Außenfensterblechen und bewirken in jedem Fall nach ihrem Auftreten einen negative Beeinflussung des Gesamtfassadenbildes.
Strukturabweichungen im Außenputz sind in Folge der Verarbeitungstechnik und des Materials grundsätzlich ncht vollständig vermeidbar. Ob es sich um einen nicht hinnehmbaren Mangel handelt ist im Einzelfall zu untersuchen und stellt eine hohe Anforderung an die Beurteilungsfähigkeit sowohl fachlich als auch rechtlich dar.
In dem Buch Optische Mängel im Bild sind dazu sehr umfangreiche Beispiele so erläutert, dass Sie zum Verständnis keine detaillierte Fachkenntnis erfordern.
© Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz
Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Optische_M%C3%A4ngel
© Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Dr.-Ing Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz