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Bevor man ein Grundstück kauft oder bevor ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, mittels einer Bauvoranfrage zu einzelnen Fragen, die im eigentlichen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden müssen, einen Bauvorbescheid (§75 SächsBO) von der Bauaufsichtsbehörde zu erhalten.
So kann sich beispielsweise die Frage stellen, ob ein Grundstück für die geplante Nutzung geeignet ist oder ob das Objekt mit der geplanten Lage auf dem Grundstück errichtet werden kann.
Der Bauvorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der im Vorbescheid ergangenen positiven Aussagen auch bei einer Rechtsänderung. Er wird jedoch ungültig, wenn nicht innerhalb von einer gesetzlichen Frist seit seiner Erteilung ein entsprechender Bauantrag gestellt wird.
© Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz
Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Bauvoranfrage
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