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Fehlerhafte Einschätzung des Baugrundes oder mangelhafte Ausführung erdberührter Bauteile.
Das Baugrundgutachten ist vom Bauherren zu beauftragen. Fehlendes oder fehlerhaftes Baugrundgutachten führt zu einer falschen Einschätzug der bauberührten Erdteile, so dass vorhandenes Schichten- oder Grundwasser zur Durchfeuchtung der Kellerwänder und der Bodenplatte führen kann.
In Folge Setzungen und Schiefstellungen der Gebäude kommt es zu Rissbildungen und damit zur Durchfeuchtung der Kellerwände und Bodenplatten.
Nicht fachgerecht ausgeführte Dränung kann zu drückendem Wasser an den erdberührten Wänden und Bodenplatten und damit zum Eindringen aufgestautem Wassers führen.
Zur Vermeidung der Schäden durch feuchte Keller werden sogenannte Weiße Wannen, Abdichtung mittels PE-Platten, Abdichtung mit PE-Kunststoffbahnen u.a. angewendet.
© Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz
Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Feuchte_Keller
© Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Dr.-Ing Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz