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Sie haben sich entschlossen zu bauen, zu erweitern, zu modernisieren? Lassen Sie sich zu den folgenden Themen beraten.
Das Grundstück muss für Ihr Bauvorhaben verfügbar sein.
Planungsrechtliche Lage, Grundstückskauf, Grundstücksteilung
Der Bauherr hat für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen einen Entwurfsverfasser zu bestellen.
In der Regel ist für eine Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Bevor man ein Grundstück kauft oder bevor ein Bauantrag eingereicht wird, kann es sinnvoll sein, mittels einer Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid zu erhalten.
Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Zu beachten ist dabei die Drei-Jahresfrist.
© Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz
Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Bauberatung
© Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Dr.-Ing Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz