Dr.-Ing. Peter Kaufmann & Kollegen
Limbacher Straße 56
09113 Chemnitz

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Entwurfsverfasser

Der Bauherr hat für genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen einen Entwurfsverfasser zu bestellen (§ 54 SächsBO). Als Entwurfsverfasser/-innen für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen dürfen

  • Architektinnen und Architekten sowie
  • in die Entwurfsverfasserlisten der Architekten- bzw. Ingenieurkammer eingetragene Personen

bestellt werden.

Quelle: https://bsv-kaufmann.de/Entwurfsverfasser

© Sachverständige für Schäden an Gebäuden, Dr.-Ing Peter Kaufmann & Kollegen, Limbacher Straße 56, 09113 Chemnitz

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